Bewilligungsvoraussetzungen für ein Wettunternehmen

Persönliche Voraussetzungen

  • Natürliche Personen müssen volljährig und verlässlich sein.
  • Natürliche Personen müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des EWR-Abkommens, der Schweiz oder eines Drittstaats sind, dessen Staatsangehörige nach dem Recht der Europäischen Union Inländerinnen bzw. Inländern gleichzustellen sind, oder Drittstaatsangehörige oder Staatenlose sind, sofern diese Person im Besitz eines Aufenthaltstitels mit entsprechendem Zweckumfang ist.
  • Juristische Personen müssen den Sitz im Inland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen Mitgliedstaat des EWR-Abkommens, in der Schweiz oder in einem Drittstaat haben, in dem juristische Personen nach dem Recht der Europäischen Union Gleichstellung zu gewähren ist, haben.
  • Juristische Personen müssen einen Geschäftsführer bestellen der eigenberechtigt und verlässlich ist.
  • Zum Nachweis der Verlässlichkeit sind ein Strafregisterauszug sowie ein Auszug aus der Insolvenzdatei vorzulegen.

Sachliche Voraussetzungen

  • Die finanzielle Leistungsfähigkeit muss mit einer Bankgarantie in der Höhe von 200.000 Euro belegt werden.
  • Der Behörde sind die Wettbedingungen und ein Musterwettschein vorzulegen (gilt nicht für Wettvermittler und Vermittlerinnen).
  • Der Behörde muss ein Konzept zum Jugendschutz, Spielerschutz bzw. Wettkundenschutz und zur Geldwäschevorbeugung vorgelegt werden.