Verbotene Wetten

Wettunternehmen dürfen Wetten auf folgende Ereignisse nicht anbieten, abschließen oder vermitteln:

  • Die auf die Tötung oder Verletzung von Menschen oder Tieren abzielen, oder
  • Die nach allgemeinem sittlichen Empfinden die Menschenwürde gröblich verletzt, oder
  • Durch die Menschen auf Grund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der ethnischen Zugehörigkeit, des religiösen Bekenntnisses, des Alters oder einer Behinderung herabgesetzt werden, oder
  • Wetten mit einem Wetteinsatz von über 500 Euro, oder
  • Live-Wetten, ausgenommen Wetten auf ein (numerisches) Zwischen- oder Endergebnis oder eines davon abgeleiteten Ergebnisses oder welche Person bzw. welche Mannschaft als nächste ihren Wertungsstand verbessert (z.B. das nächste Tor oder den nächsten Punkt erzielt).